Eine der Fragen, die uns in letzter Zeit häufig gestellt wurden, ist, ob NPS EU-DSGVO konform ist. Jeder ist in Anspannung auf die in Mai angesagte EU-DSGVO Regulierung. Ein einziger Fehltritt bei der Kundendaten Verwaltung, kann schnell zu hohen Geldbußen für Unternehmen führen.
Ich behaupte nicht, dass die EU-DSGVO ein Spaziergang im Park sein wird, da die Vorbereitung und Durchführung hiervon zu erheblichen Kosten führen kann. Vor allem, da neue Verfahren eingeführt, Datenschutzrichtlinien entwickelt und neue Mitarbeiter geschult werden müssen. Nichtsdestotrotz, ich bin sehr erfreut zu sagen, dass die EU-DSGVO uns in keiner Weise daran hindert eine signifikante Kundenbeziehung aufzubauen, welches uns ermöglicht, Kunden die bestmögliche Erfahrung zu liefern. Die Durchführung von NPS-Umfragen mit bestehenden Kunden ist durchaus möglich unter der Bedingung „Wahrung der berechtigten Interessen“.
Wir haben eine nette kleine Infografik der ganzen Situation für Sie zusammengestellt, mit den relevanten Stellen in der EU-DSGVO Reguliereng, damit Sie selbst nachlesen können.
Für uns ist das ein weiterer Grund, warum wir NPS lieben.
Es ist schnell, einfach, bietet hohe Rücklaufquoten und aussagekräftige Antworten – und es kann jedem im Unternehmen erklärt und in kürzester Zeit umgesetzt werden.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie wir ein Programm für Sie einrichten können, schauen Sie hier: Outsourced NPS Realisierung.
Den gesamten Artikel finden Sie hier in leicht zugänglicher Form.